Begleiteter Umgang bei Trennung und Scheidung

Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Eltern, die sich getrennt haben und Unterstützung für die Umgangskontakte mit ihren Kindern brauchen. Er stellt eine Möglichkeit dar, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil an einem kinderfreundlichen Ort in Anwesenheit einer dritten neutralen Person zu fördern.
Unser Anliegen ist es, Kindern auch nach der Trennung der Eltern einen möglichst unbeschwerten Umgang mit dem nicht in der Familie lebenden Elternteil zu ermöglichen.

• Ein Paar kann sich trennen, doch Eltern bleiben beide auch nach der Trennung oder Scheidung.
• Kinder können die Trennung am besten verkraften, wenn beide Eltern auch weiterhin für sie da sind und sie beide gern haben dürfen.
• Kinder brauchen für ihre seelische Entwicklung beide Eltern.

Der Begleitete Umgang soll eine zeitlich begrenzte Hilfe auf dem Weg zu einer eigenständigen Umgangregelung sein. Parallel zum Begleiteten Umgang finden Gespräche mit den Eltern statt.
Begeleiteter Umgang kann dazu beitragen:

• Kontakt anzubahnen
• Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen dem Kind und wichtigen Bezugspersonen zu vermeiden
• Beruhigung in eine konfliktbeladene Situation zu bringen
• Belastungen des Kindes und Konflikte zwischen den Beteiligten verringern
• den Loyalitätskonflikt der Kinder zu entschärfen bzw. aufzuheben.

Ihre Fragen zum "Begleiteten Umgang" beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen Frau Schuler und Frau Orzhevsky.